Immobilienverkauf - Die Besichtigung:
Besichtigungen sind ebenfalls ein Thema wo es des Öfteren zu Unstimmigkeiten zwischen Makler und Auftraggeber kommt. Hier gibt es einige Regeln zu beachten, die zwar einleuchtend sind, aber immer wieder übergangen werden.
Vorbereitungen zur Besichtigungen
Es ist als seitens des Verkäufers nicht nur jede Besichtigung zuzulassen, sondern auch dementsprechend vorzubereiten. Was ist mit Vorbereitung gemeint? Bei unbewohnten Objekten (Wohnung, Haus) ist vor dem Eintreffen des Interessenten das Licht einzuschalten und für die nötige Frischluft zu sorgen. Es macht keinen guten Eindruck wenn der Interessent in ein finsteres, kaltes und muffiges Haus oder Wohnung triff und als sein zukünftiges Heim angepriesen wird.
Wichtig für den Gesamteindruck sind auch die Beseitigung von kleinen Mängeln wie klemmende Fenster, defekte Klingeln oder knarrende Türen. Balkone, Terrassen sollten ebenfalls auf ihren optischen Eindruck hin überprüft werden. Der Rasen im Garten sollte zumindest gemäht und umher liegende Utensilien beiseite geschafft werden. Lose Steine in der Zufahrt befestigt und Auf- und Zugänge von Laub, Schmutz und Steinen gereinigt werden. Kleine Korrekturen zeigen hier oft große Wirkung auf das Gesamtbild der Immobilie.
Merke: Viele kleinere und größere Mängel kann der Immobilienmakler erklären und relativieren. Eines jedoch kann niemand: Den ersten Eindruck beim Interessenten beeinflussen und aus einer erläuterungsbedürftiger teilweise abgewohnten Immobilie in ein Traumobjekt schön reden.
Auch eine Besichtigung kann man zeitlich planen
Planen sie für die Besichtigung einen entsprechenden Zeitrahmen ein. In der Regel wird für eine Wohnung von durchschnittlicher Größe eine halbe Stunde benötigt. Für ein Ein- bis Zweifamilienhaus ca. 1 Stunde. Haben Sie selbst keine Zeit bei der Besichtigung anwesend zu sein, so geben sie den Makler die Schlüsselgewalt oder beauftragen sie einer dritten Person ihres Vertrauen an der Besichtigung teilzunehmen.
Quelle: www.immo-schutz.at