Den richtigen Makler mit der Vermittlung beauftragen
Nachdem eine Vorauswahl der in Frage kommenden Immobilienmakler getroffen und eine persönliche marktgerechte Kaufpreisbewertung des Objektes durchgeführt wurde gilt es nun einen Makler zu beauftragen.
Dabei sollte nach Auswertung der Auswahlkriterien (Auswahlliste) und der bis hierher beschriebenen relevanten Faktoren vorgegangen werden. Nur so ist sichergestellt, dass sie auch den besten Makler für ihren Immobilienverkauf beauftragen.
Bei der Beauftragung des Maklers wird es sehr oft zu unterschiedlichen Auffassung (meist ist Verkaufspreis des Objektes ein Streitpunkt) der Ansichten und Sachlage zum Immobilienverkauf kommen. Speziell die Maklerbranche mit ihren vielen schwarzen Schafen hat ein zusätzliches dazu beigetragen, dass der Verkäufer dem Immobilienmakler grundlegend misstraut.
Bei Differenzen in der Marktbewertung besteht nun die Möglichkeit einen anderen Makler lt. Ihrer Auswahlliste zu wählen oder eine Angleichung mit dem Makler vorzunehmen ohne auf ihre grundlegenden Forderungen und Rechte zu verzichten. Auch der persönliche Auftritt des Maklers spielt hierzu eine Rolle.
Versucht der Makler Druck auf sie auszuüben oder einen vermeintlichen Wissensvorteil gegenüber ihnen aus zuspielen, wählen sie einen anderen Makler aus ihrer Vorauswahlliste.
Die ausschlaggebenden Faktoren: Ihre Recherche und ihr Gefühl
Zwei ausschlaggebende Faktoren sind dabei zu berücksichtigen. Erstens, wenn ihnen die Leistungen und das Gesamtbild des Maklers zusagt, jedoch der Verkaufspreis weit von ihren Vorstellungen abweicht überprüfen sie nochmalig (marktgerecht) ihre Wertermittlung zur Immobilie anhand in diesem Ratgeber beschriebenen Vorgangsweise.
Zweitens, ein gutes Gefühl beim Maklerauftrag ist entscheidend, da dieser für einige Zeit ihr Partner sein wird und nur durch gute Zusammenarbeit eine erfolgreiche Vermarktung ihrer Immobilie gewährleistet. Ein schlechtes Gefühl belastet ihr Unterbewusstsein während der Phase der Zusammenarbeit.
Schlechte Erfahrungen im Nachhinein, macht man mit Makler die zum Provisionsverzicht drängen oder von vorne herein auf Provisionen verzichten und gleichzeitig übertriebene und unrealistische Preisversprechen abgibt. Zugeständnisse an den Makler ihrer Wahl sind möglich, jedoch nur in dem Rahmen der für sie noch vertretbar ist und keinen faden Beigeschmack produziert.
Zusammenarbeit heißt, dass beide Seiten aufeinander zukommen und nicht einseitige Zugeständnisse gemacht werden. Der Eigenrecherche des Verkäufers zur marktgerechten Kaufpreisermittlung kommt daher eine zentrale Bedeutung zu, da auch ein seriöser, leistungsstarker Makler sich (wie allen anderen) nur am tatsächlichen aktuellen Markt orientieren kann.
Gemeinsame Lösung oder anderen Immobilienmakler
Die beste Lösung daher ist, gemeinsam mit dem Makler nach einem für beide Seiten vertretbaren Angebotspreis der Immobilie zu suchen.
Sollte keine einvernehmliche Lösung mit dem Makler ihrer Wahl möglich sein, nehmen sie den zweiten oder drittplatzierten Makler aus ihrer erstellten Auswahlliste. Probleme im Vorfeld der Preisermittlung arten oft im Zuge des Geschäftsablaufes in Streitigkeiten aus, wertvolle Zeit geht verloren.
Quelle: www.immo-schutz.at